Tauchlehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
OTTERNDORF/HEMMOOR. Der Tauchlehrer Manfred K. ist nicht Schuld am Tod seines Schützlings Benjamin R. Das Amtsgericht Otterndorf sprach den 51-jährigen Angeklagten, einen Polizeibeamten aus dem Kreis Lüneburg, am Donnerstag vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Dem Tauchlehrer sei zwar eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vorzuwerfen, das Gericht konnte allerdings keinen kausalen Zusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem Tod des 24-jährigen Tauchschülers im Kreidesee feststellen.
Das Unglück ereignete sich am 1. August 2009. Benjamin R., der seinen Tauchschein erst kurz zuvor in der Karibik gemacht hatte, war mit einer Gruppe von insgesamt sechs Tauchern in den Kreidesee gestiegen. Als direkter Tauchpartner wurde ihm von Tauchlehrer Manfred K. ein 39-jähriger Tauchsportler aus Neu-Wulmstorf zugewiesen, der mit mehr als 60 absolvierten Tauchgängen eine gewisse Erfahrung mitbrachte. Manfred K. führte die Gruppe mit einem 45-jährigen Taucher aus Bienenbüttel an. Ein Ehepaar, das sich in einer Tiefe von 30 Metern von der Gruppe trennte, bildete das Schlusslicht. Die Sichtverhältnisse unter Wasser waren an diesem Tag schlecht.
Detailreich und drastisch berichtete der Neu Wulmstorfer vor Gericht, was in 38 Metern Tiefe mit Benjamin R. geschah: "Ganz plötzlich geriet er in Panik, es schien fast so, als würde er schreien." Der 24-Jährige strampelte wild mit Armen und Beinen und zeigte mit der Hand auf seinen Mund. Als der 39-jährige Tauchpartner mit einem sogenannten Oktopus, einer zweiten Luftversorgung, zu Hilfe eilte, stieß der Jüngere das Gerät und den Tauchpartner von sich.
Erst im dritten Anlauf gelang es dem Neu Wulmstorfer, eine Atemspende zu übergeben. Doch offenbar schluckte der Tauchanfänger dabei Wasser und geriet noch mehr in Panik. "Und dann sank er wie ein Stein in die Tiefe", sagte der Tauchsportler. Er sei dem offenbar bewusstlosen Partner noch bis auf 44 Meter Tiefe nachgejagt und habe sich damit selbst in Lebensgefahr gebracht, so der Augenzeuge. Dann entschied er sich, schnellstmöglich aufzutauchen, um die Rettungskette in Gang zu setzen. "In seiner Panik hätte ich ihm nicht helfen können", machte der Neu Wulmstorfer deutlich.
Und wo war Tauchlehrer Manfred K. zu diesem Zeitpunkt? Er hielt sich mit seinem Tauchpartner außer Sichtweite des Vorfalls auf. "Ich hatte in keinem Moment gedacht, dass etwas passieren könnte", sagte der Polizist. Auch im Vorfeld des Tauchgangs habe er keine Auffälligkeiten, etwa an der Ausrüstung des 24-Jährigen, feststellen können.
Aufschluss über die Ursache für den tragischen Tauchunfall erhofften sich der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase, der Staatsanwalt und die Verteidigung von dem Sachverständigen Dr. Dietmar Berndt. Der Tauchexperte hatte die Ausrüstung des Opfers penibel untersucht und dabei festgestellt, dass neben einer fehlenden Dichtungsplatte am Taucher-Jacket insbesondere ein Defekt am Atemregler des 24-Jährigen für Probleme gesorgt haben: "Die Vereisung des Atemreglers ist als eigentlicher Auslöser des Unfalls zu sehen", sagte Berndt. Auf die Frage, ob die fehlende Nähe des Tauchlehrers zum Unglück beigetragen habe, sagte der Sachverständige: "Der Tauchlehrer hätte sicherlich mehr Lösungsstrategien parat gehabt." So hätte ein Notaufstieg möglicherweise das Leben des 24-Jährigen retten können.
Am Ende plädierten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Freispruch für den Angeklagten. Dieser Auffassung schloss sich der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase an. Ob der Tauchlehrer den in Panik geratenen Benjamin R. hätte retten können, sei durchaus möglich, aber keinesfalls sicher, so Hase.
Von Jens-Christian Mangels
















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