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2. August 2012

Klarstellung der Fraktion "Die Cuxhavener" Wirrwarr in Sachen FeWo

CUXHAVEN. Mit einer klarstellenden Presseerklärung reagiert der Fraktionsvorsitzende von „Die Cuxhavener“, Rüdiger Kurmann, auf die vielen unterschiedlichen rechtlichen Denkansätze zum Begriff der Ferienwohnung.

Kurmann stellt zunächst einmal klar: „Aus dem Tourismus heraus wird seit Jahren gefordert, dass die Zahl der Ferienwohnungen nicht 'uferlos' erweitert werden darf. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wo zusätzliche Ferienwohnungen Sinn machen und wo neue Wohnungen zum 'Dauerwohnen' auch ein Teil der Stadtentwicklung sind.

Diese Überlegungen hat meine Fraktion dazu veranlasst, mit der SPD-Fraktion schriftlich festzuhalten, dass zusätzliche Flächen für Ferienwohnungen, verbunden mit Änderungen oder Neuaufstellungen von Bebauungsplänen nicht bereitgestellt werden sollen.“

Das ist für Kurmann eigentlich eine ganz einfache Aussage. Sie bedeutet, dass man in bestehendes Baurecht nicht eingreifen, für die Zukunft aber vorsichtig sein will. Kurmann: „Das gefällt natürlich dem einen oder anderen Investor nicht.“

Hinzu komme, dass sich die Rechsprechung geändert hat. Vor 20 Jahren war eine Einliegerwohnung oder eine Eigentumswohnung in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt. Man konnte also auch an Feriengäste vermieten. Heute wird jede Ferienwohnung als Beherbergungsbetrieb eingestuft. Und da es Bebauungspläne gibt, in denen Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen sind, hat man eine schwierige Gemengelage. Kurmann: „Da muss man nun eine Einzelfallbetrachtung vornehmen. Wenn in Duhnen, z.B. am Rugenbargsweg alte Häuser abgerissen werden und Neubauten mit Eigentumswohnungen entstehen, ist das nicht zu verhindern, soll auch nicht verhindert werden. Wenn aber in Wohngebiet, auch in Duhnen, nur freistehende Einfamilienhäuser zugelassen sind, kann man das zum Schutz der dort stehenden Einfamilienhäuser nicht beliebig ändern“.

Weiter weist Kurmann darauf hin, „dass jeder, der neu bauen will und die Absicht hat, eine Einliegerwohnung an Feriengäste zu vermieten, genau darauf achten soll, ob es in den Bebauungsplan auch zulässig ist“.

Rüdiger Kurmann: „Das gilt natürlich genauso für Investoren, die ein Grundstück kaufen. Verwaltung und Politik lassen sich nicht unter Druck setzen, nur weil ein Investor einen veränderten Bebauungsplan benötigt. Es wird auf jeden Fall geprüft, ob das Vorhaben für die Stadtentwicklung sinnvoll ist.“

CN/TERS

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Leserkommentare

Junger Cuxhavener mit Zukunftsangst, 8. August 2012, 12:01 Uhr

Neuzulassung von Ferienwohnungen

Cuxhaven braucht dringend neue und moderne Ferienwohnungen und Hotelzimmer. Wenn man das Durchschnittsalter der vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten in Cuxhaven mit denen anderer Urlaubsmöglichkeiten vergleicht, ist es Dringend!! erforderlich Cuxhaven zu modernisieren!
Hier geht es dem angeführten Schreiber wahrscheinlich im die Wettbewerbsfähigkeit Cuxhavens in der Zukunft.
Das Säbelrasseln der "etablierten" Vermieter ist doch nur die Angst vor den Mitbewerbern, weil diese eigentlich selber wissen, dass eine Ferienwohnung mit dem Charme der 70-er Jahre nicht mehr zu vermieten ist.
Lediglich alte Stammgäste nehmen diese Quartiere noch in Anspruch. Neue Gäste kommen höchstens nur einmal und dann nicht wieder.
Um UNSER Cuxhaven erfolgreich in die Zukunft zu führen MÜSSEN wir uns modernisieren! und zwar nicht nicht nur mit Gebäuden!
Die Gratulation und das Lob muss an all die gehen die in Cuxhaven investieren und neues schaffen!
Dazu gehört natürlich auch unsere Vergangenheit und Geschichte, aber keine vergammelten Ruinen und veraltete Ansichten!
CUXHAVENER LASST ENDLICH DIE ZUKUNFT IN UNSERE STADT!
Gute Beispiele gibt es, aber leider noch zu wenige!
Und @ Herr Jaeger: Bitte überdenken Sie doch noch einmal Ihre Wortwahl.
Bernhard Jaeger, 8. August 2012, 09:03 Uhr

Neuzulassung von Ferienwohnungen vs Gewerbegründung

In einem Leserbrief in der CN vom 8. August versucht ein Leser die Zulassung neuer Ferienwohnungen mit der Neugründung von Gewerbebetrieben, hier Einzelhandel, zu vergleichen. Er stellt dabei die These auf, dass, wenn z.B. ein neuer Elektronikmarkt kommt, dann sich beide den Markt teilen müssen und vor sich hin "krepeln".
Neue Ferienwohnungen hingegen würden neue Gäste, und damit neues Geld anlocken.

Ich kann diese Gedanken nicht so ganz nachvollziehen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein vergrößertes Angebot an Elektronikartikeln, bei dem die Preise auch noch durch einen gesunden Wettbewerb geprägt werden, sehr wohl zusätzliche Käufer aus Cuxhavens Umland anlocken könnte, die sonst vilelleicht nach Bremerhaven gefahren wären. Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass zusätzliche Ferienwohnungen auch zwangsläufig zusätzliche Urlauber bringen werden. Mir ist nämlich nicht bekannt, dass Feriengäste Cuxhaven fernbleiben, weil hier ein Mangel herrscht. Es wird vielmehr eine Umverteilung von der "zweiten in die erste Reihe" stattfinden.

Dann "krepeln" eben die Wohnungsanbieter vor sich hin...

Vielleicht sollte der Schreiber des Leserbriefes seine Gedanken noch einmal überarbeiten. Oder könnte es sein, dass diese auf eigenen Interessen basieren?
Rüdiger Kurmann, 3. August 2012, 11:10 Uhr

FeWo = Beherbergungsbetrieb?

Also ein Aparthotel ist kein Beherbergungsbetrieb und FeWos sind weder ein Beherbergungsbetrieb, noch Wohnungen?
Die Erkenntnis hilft in der Tat weiter....
Gabriele Spahr, 3. August 2012, 09:00 Uhr

Jede Fewo = Beherbergungsbetrieb?

" Heute wird jede Ferienwohnung als Beherbergungsbetrieb eingestuft."
NEIN, Herr Kurmann - so einfach ist das nicht! Nur die Verwaltung der Stadt Cuxhaven möchte das momentan einfach so machen, kann aber nicht wirklich beantworten, mit welcher Begründung sie eine bislang von ihr beachtete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nun missachten darf!
Nach der "Apart-Hotel-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1989, an die sich auch die Cuxhavener Verwaltung noch bis vor ganz kurzer Zeit gehalten hat, sind Ferienwohnungen gerade KEINE Beherbergungsbetriebe! Dem allgemeinen Wohnbegriff sind Fewos aber auch nicht zuzurechnen (diesen Fehler hat die Cuxhavener Verwaltung immerhin 10 Jahre lang gemacht).
Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen zu größeren Anlagen zusammengefasste (oder gar nur einzelne) Ferienwohnungen als etwas ANDERES als ein Beherbergungsbetrieb in Wohngebieten oder Mischgebieten grundsätzlich oder als Ausnahme zulässig sein können, steht völlig in den Sternen. Momentan ist man in der Cuxhavener Verwaltung ja noch nicht einmal auf die Idee gekommen, dass Fewos auch einem anderen Begriff der Baunutzungsverordnung als dem Begriff "Beherbergungsbetrieb" zugeordnet werden könnten, der ebenfalls etwas bezeichnet, was zumindest in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten zulässig sein kann (in reinen Wohngebieten aber nicht) ... Deshalb hat man dort auch noch nicht geprüft, ob es überhaupt dem Sinn und Zweck der Baunutzungsverordnung entspricht, Fewos (die weder Beherbergungsbetrieb sind noch dem Wohnbegriff zugeordnet werden dürfen) über eine "Hintertür" für zulässig zu erklären oder ob Fewos nicht konsequent nur in Sondergebieten zulässig sind (wie zum Beispiel Wochenendhäuser und Ferienhäuser). Diese Entscheidung ist aber zu treffen.
Hier einfach nur die neuste Bequemlichkeitsauffassung der Cuxhavener Verwaltung ("Fewos sind Beherbergungsbetriebe") als vermeintliche Tatsache in den Raum zu stellen, geht am eigentlichen Problem, das es sowohl in der Rechtsabteilung des Rathauses als auch durch neue B-Pläne und B-Plan-Änderungen zu lösen gilt, völlig vorbei.
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