Vor Gericht: Brandstifter und Anstifter
HEMMOOR/OTTERNDORF. Gespannt blicken die Beteiligten auf den Vorsitzenden Richter Marc-Sebastian Hase. Wie wird er urteilen? Es steht Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung, die Verteidiger plädieren für Freispruch. Das Schöffengericht entscheidet auf schuldig. Die beiden Angeklagten - wegen Brandstiftung und Anstiftung zur Brandstiftung - werden zu hohen Strafen verurteilt.
Das war geschehen: Im Juli 2011 brannte ein Schuppen in Hemmoor komplett nieder. Die Rauchentwicklung war so stark, dass eine junge Frau, die im naheliegenden Wohnhaus schlief, eine leichte Rauchvergiftung erlitt und ins Krankenhaus gebracht werden musste. Nachdem der Brand von der Feuerwehr gelöscht wurde, beginnt die Spurensuche. Alles deutet auf einen unnatürlichen Brandherd hin. Nach zahlreichen Zeugenbefragungen fällt der Fokus auf einen 42-jährigen Mann, der ebenfalls in dem Wohnhaus nebenan zu Hause ist. Bei der Vernehmung der Polizei gibt er alles zu. Ein lupenreines Geständnis. Rund eine Woche später widerruft er dieses jedoch. Er habe das Geständnis nur abgelegt, um schnell wieder bei der Polizei rauszukommen. Das erzählte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag Anfang März.
In dieser Woche sollten die ermittelnden Polizisten ein wenig für Aufklärung sorgen. Und das taten sie auch. Nach dem zweiten Verhandlungstag war zumindest für das Gericht klar, dass beide Angeklagten schuldig sind. Es stehe außer Zweifel, dass der 42-jährige Mann den Brand im Schuppen gelegt habe.
Und dann wäre da noch der 44-jährige Vermieter des Wohnhauses. Er soll den Bewohner immer mal wieder angestachelt haben, den Schuppen oder sogar das Haus abzufackeln. Als Belohnung sollte es einen lukrativen Geldbetrag geben. Auch in diesem Fall hatte das Gericht keinerlei Zweifel an der Schuld des Mannes. Außerdem sei das Verhalten des Vermieters nach dem Brand nicht astrein gewesen. "Bei dem Verhalten hat man etwas zu verbergen", sagt Richter Hase. Ganz konkret zielt er auf die Versuche des Geschäftsmannes ab, seine anderen Mieter in dem Wohnhaus mehrfach zu entlastenden Zeugenaussagen zu bewegen. Auch während der Ausführungen des Richters wollte es vor allem der Vermieter nicht wahr haben. Er schüttelte beständig mit dem Kopf, war sich keiner Schuld bewusst. Und auch bei der Strafzumessung musste der Geschäftsmann ordentlich schlucken.
Während es für den 42-jährigen Brandstifter eine 14-monatige Bewährungsstrafe gab, kam er zwar noch mit einer Geldstrafe davon, doch die hatte es in sich. Insgesamt 72 000 Euro muss der 44-Jährige zahlen. Da mussten auch die wenigen Zuhörer im Gerichtssaal schlucken.
Der Grund für die hohe Strafe ist jedoch einfach, denn mit einem Nettoeinkommen von 15 000 Euro monatlich nagt er sicher nicht am Hungertuch. Und aus diesem Einkommen setzt sich die Höhe des Tagessatzes zusammen. Wortlos gingen die beiden Angeklagten aus dem Saal heraus. Ob sie in Berufung gehen, bleibt abzuwarten - dem Verhalten nach zu urteilen, scheint es jedoch sehr wahrscheinlich.
Von Jan Unruh
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