Tierseuche: "Schmallenberg-Virus" auch im Cuxland
KREIS CUXHAVEN. Auch im Landkreis Cuxhaven breitet sich eine neuartige Tierseuche aus: Wie das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, gibt es mehrere Tierbestände, in denen das sogenannte "Schmallenberg-Virus" festgestellt worden ist.
Vorwiegend sind Schafherden von der Seuche betroffen: In den Hirnen missgebildeter Lämmer wurde das Virus festgestellt. Immer mehr Zuchtbetriebe oder Hobbyzüchter - vorwiegend in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - haben in den letzten Wochen Totgeburten und schwere Missbildungen bei neugeborenen Lämmern gemeldet. In ganz Deutschland waren nach einer Erhebung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bis gestern Tiere aus 106 Betrieben betroffen. Dabei handelte es sich zum größten Teil um Schafzuchtbetriebe (92). Hinzu kamen acht Rinder haltende Höfe und sechs Ziegenhaltungen.
Die Fälle traten demnach in Nordrhein-Westfalen (sechs Rinder-, 57 Schaf-, zwei Ziegenhaltungen) und Niedersachsen (ein Rinder-, 23 Schaf-, zwei Ziegenhaltungen), aber auch in Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf.
Wie aus einer Karte des Institutes hervorgeht, sollen im Landkreis Cuxhaven einige Schafherden (unter anderem in der Wingst und Hemmoor) betroffen sein. Der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Dietrich Voß, bestätigte, dass das Virus in mehreren Betrieben festgestellt worden sei. Im ersten Fall, der dem Veterinäramt bekannt gewesen sei, habe ein Tierarzt Alarm geschlagen. In einer Schafherde seien einige Lämmer tot zur Welt gekommen und missgebildet gewesen. Die Tiere seien untersucht worden. Die Diagnose war eindeutig: Schmallenberg-Virus. Ein Ende der Seuchenausbreitung ist nicht in Sicht: "Hinter den genauen Übertragungswegen stehen noch Fragezeichen." Übertragen wird das Virus aber vermutlich durch Insekten (Gnitzen und Stechmücken).
Eine Sperrung der betroffenen Bestände findet nach Angaben des Kreis-Veterinäramtes nicht statt. Es bestehe jedoch eine Meldepflicht.
Von Egbert Schröder
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