Richter: "Kein Opfer geschickter Fragen"
OTTERNDORF/HEMMOOR. Die Telefonmitschnitte sprechen eine eindeutige Sprache: Manfred L., ehemaliger Bauamtsmitarbeiter der Samtgemeinde Hemmoor, hat Informationen an Unternehmen weitergegeben, die diesen eine illegale Preisabsprache ermöglichten. Zu diesem Schluss kam Richter Marc-Sebastian Hase, der den 54-Jährigen gestern in der Strafgerichtsverhandlung am Otterndorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilte.
L. war angeklagt, zum einen Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen geleistet und zum anderen das Dienstgeheimnis und eine besondere Geheimhaltungspflicht verletzt zu haben. Ihm war bereits im Juni die fristlose Kündigung ausgesprochen worden, nachdem die Polizei im Zuge der weitreichenden Korruptionsermittlungen im Kanalbaubereich auch auf seinen Namen aufmerksam geworden war (die NEZ berichtete).
Diverse Mitschnitte dokumentieren Telefonate zwischen L. und einem Mitarbeiter eines Hechthausener Bauunternehmens über die "Schmutzwasserentsorgung Klint". Ein Vorhaben, das die Abwasserversorgung Hemmoor GmbH - eine hundertprozentige Tochter der Samtgemeinde - öffentlich ausgeschrieben hatte.
Kriminaloberkommissar Redmann von der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg (ZKI) sagte als Mitglied der Ermittlungskommission gestern vor dem Otterndorfer Amtsgericht als Zeuge aus. 2007 habe ein mittelständisches Unternehmen aus der Region Preisabsprachen im Elbe-Weser-Raum angezeigt. Die Abhörprotokolle "haben diesen Verdacht bestätigt", so Redmann. Dass im Fall Klint auch der Hemmoorer Behördenmitarbeiter mit einer Absprache in Verbindung gebracht werden konnte, offenbarten mehrere Telefongespräche. Das erste Gespräch zur Ausschreibung hatte demnach am 25. August 2008 zwischen L. und S., einem Mitarbeiter der Hechthausener Firma, stattgefunden.
S., der sich in einem gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten muss, fragt darin offen, welche Konkurrenzunternehmen Interesse bekundet hätten. L. verweist darauf, gerade aus dem Urlaub zurück zu sein, kündigt aber an, sich "einen Überblick" zu verschaffen. Im weiteren Gesprächsverlauf verspricht er, eine "Liste" vorbeibringen zu wollen.
In zwei weiteren Telefonaten an den darauffolgenden Tagen später fallen Namen: Einmal will S. wissen, ob sich weitere Firmen gemeldet hätten, L. setzt ihn über den letzten Stand in Kenntnis. Kurz darauf bittet er um die Information, ob eine bestimmte Firma Interesse bekundet habe, und erhält sie. In einem anderen Telefonat bespricht S. mit dem Mitarbeiter K. einer Dorumer Tiefbaufirma, die Angebotshöhen beider Unternehmen. Dass er sich länger nicht hören lassen habe, begründet er damit, dass L. im Urlaub gewesen und er, S., deshalb erst jetzt wisse, welche Firmen an der Ausschreibung Interesse zeigen.
In diesen Gesprächsprotokollen erkannte L.'s Verteidiger Eric Sedlatzek (Hamburg) keine Beweise für die vorgeworfene Verletzung des Dienstgeheimnisses und Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen: Bei der Liste, die weitergegeben worden sein soll, sei es gar nicht um Namen anderer sich an der Ausschreibung beteiligender Namen gegangen, argumentierte Sedlatzek. Das sei lediglich eine Interpretation, nahegelegt durch den Gesamtkontext, habe aber "keinen echten Beweiswert". Die Auskunft seines Mandanten, ein bestimmtes Unternehmen beteilige sich nicht, habe dieser "fahrlässig" gegeben, als Reaktion auf die "geschickte und manipulative Fragetechnik von Herrn S.".
Doch weder Staatsanwältin Marie-Louise Tartz (Verden) noch Richter Hase mochten der Argumentation folgen. Beide sahen es als erwiesen an, dass L. illegal Informationen weitergegeben habe, auf deren Grundlage eine Preisabsprache erfolgte. Dabei sei irrelevant, ob L. vorsätzlich handelte oder ob ein Vermögensschaden entstanden sei. "Durch dieses Verhalten wird das Vertrauen in die Redlichkeit der Verwaltung gestört", kritisierte Tartz. Hase machte deutlich, dass er L. "nicht als Opfer manipulativer Fragen" sehe, sondern dass dieser "ganz genau wusste", was er tat. Er befand L. in beiden Anklagepunkten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen à 25 Euro.
Von Natascha Saul
Eintracht unterliegt Werder Bremen 1:7
CUXHAVEN. Der Fußball-Bezirksliga-Meister FC Eintracht Cuxhaven hat am Mittwochabend vor 4000 Zuschauern auf dem Jahnsportplatz mit 1:7 (1:5) gegen den Bundesligisten SV Werder Bremen verloren. Dabei... mehr

















