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8. August 2012

Stadtfriedhof Cuxhaven Gebühren sind zu zahlen

CUXHAVEN. Die akuell verschickten Gebührenbescheide geltgen und müssen bezahlt werden.

Im Hinblick auf die Friedhofsgebühren sieht sich die Stadt zu einer Klarstellung veranlasst:

Darin hweißt es: „Der Finanz- und der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven haben im Juli dieses Jahres die Verwaltung gebeten, die aktuelle Friedhofsgebührensatzung in einigen Punkten zu überarbeiten. Hierbei ist u. a. auch die Kalkulation der Friedhofsunterhaltungsgebühren unter neuen Aspekten durchzuführen. Zur Beschlussfassung soll für die Ratssitzung am 20. September 2012 ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden. Auf der Grundlage der derzeitigen Satzung wurden kürzlich die Bescheide der Friedhofsunterhaltungsgebühren für das laufende Jahr versandt.

Diese Bescheide, insbesondere auch die dort genannten Zahlungstermine, haben weiterhin Gültigkeit. Sollte es durch den Rat der Stadt Cuxhaven zu einer Neufestsetzung der Friedhofsunterhaltungsgebühren kommen, so wird eine Verrechnung mit den bereits geleisteten Zahlungen erfolgen.“

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung findet man unter dem Stichwort Satzungen auf den Internetseiten der Stadt Cuxhaven: www.cuxhaven.de

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Die aktuell berechneten Friedhofsgebühren müssen laut Stadtverwaltung zunächst bezahlt werden. Foto: CN-Archiv
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