Elbvertiefung: Kritiker Walter Feldt wirbt für "kleine Lösung"
ALTENBRUCH. Dr. Walter Feldt gehört seit Jahren zu den Kritikern der geplanten Elbvertiefung. Der Umweltgutachter aus Hannover berät mit seiner Firma Umwelt Media Consult Umweltverbände wie den BUND aber auch verschiedene Kommunen dabei, ihre Einwände gegen das Vorhaben vorzubringen.
Am Dienstag war Dr. Feldt auf Einladung der Stadtratsfraktion der Grünen zu einem Arbeitsbesuch nach Cuxhaven gekommen. Am Abend nahm er an einer öffentlichen Anhörung zur Elbvertiefung im Rathaus teil. Bereits am Nachmittag machte er sich gemeinsam mit dem Grünen-Fraktionschef im Stadtrat Bernd Jothe und Rudolf Zimmermann sowie in Begleitung von Cuxhavens Oberbürgermeister Dr. Ulrich Getsch, Altenbruchs Ortsbürgermeister Jörg-Heinrich Ahlemeyer und Torsten Heitsch, Geschäftsführer des Hadelner Deich und Uferbauverbandes, ein Bild von den Ufersicherungsmaßnahmen im Altenbrucher Bogen.
Dr. Feldt hat bereits vor Jahren auf die Möglichkeit einer Alternative zum Ausbau der Elbe im geplanten Umfang hingewiesen und eine kleinere Ausbauvariante unter dem Stichwort "Elbvertiefung light" ins Spiel gebracht. Die von ihm vorgeschlagene Lösung bedeute bei nur 15 Prozent Aufwand im Verhältnis zu dem des Vorhabenträgers einen 80-prozentigen Nutzen.
In Feldts Vorschlag würde die Elbe bei Otterndorf lediglich um maximal 1,10 Meter vertieft (gegenüber geplanten 2,42 Metern). Damit könnten bis zu 14 Meter tiefgehende Schiffe nach Hamburg verkehren. Lediglich 1,8 Millionen Kubikmeter Sedimente müssten anstatt 35 Millionen Kubikmeter gebaggert werden. Containerschiffe mit bis zu 14,80 Meter Tiefgang hätten Hamburg bislang äußerst selten angelaufen. Der Aufwand der von Hamburg geforderten Vertiefung sei daher "für ein bis vier Schiffe pro Jahr" unverhältnismäßig groß.
Feldts Ausführungen dazu sind nicht völlig neu, erhalten aber Aktualität, weil sich Niedersachsen derzeit in der Phase der Einvernehmensprüfung befindet. Dr. Feldt: "Niedersachsen ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Elbvertiefung gegen die Bewirtschaftungsziele des Niedersächsischen Wassergesetzes und das europarechtlich vorgegebene Verschlechterungsverbot verstößt." Im Gegensatz zu der von Hamburg postulierten Alternativlosigkeit der Fahrrinnenanpassung gebe es durchaus die von ihm angeregte Alternative, die der künftigen Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens Rechnung trage. Niedersachsen müsse keineswegs dem Entwurf der Planfeststellungsbehörde zustimmen. "Dazu ist allerdings der Mut der Politik erforderlich", so Feldt.
Das Land Niedersachsen hätte die Möglichkeit, das Einvernehmen zu verweigern und sich die "kleine Lösung" als Kompromissvorschlag zu eigen zu machen. Sollte ein Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung in dem von Hamburg geforderten Umfang gefasst werden, sind Klagen vorgezeichnet. Umweltgutachter Dr. Feldt ist auch hier an der Vorbereitung der möglichen Klage des BUND beteiligt.
Von Ulrich Rohde
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