Ein besonders "höflicher" Raubüberfall
OTTERNDORF/STADE. Es war eine eher unscheinbare Meldung, die am 17. Oktober 2009 unter der Überschrift "Täter flieht ohne Beute" in der Niederelbe-Zeitung erschien. In 26 Zeilen wurde über einen "bewaffneten Raubüberfall" auf eine Spielothek in Otterndorf berichtet. Das Nachspiel für das Räubertrio ist folgenschwer: Für einen der Täter verhängte das Landgericht Stade in dieser Woche eine Haftstrafe von zwei Jahre und sechs Monaten - ohne Bewährung.
Wie schüchterne Schüler sitzen die drei Cuxhavener neben ihren drei Anwälten auf der Anklagebank. Sie sind 20, 22 und 24 Jahre alt. Für zwei der portugiesisch-stämmigen Männer ist es die allererste Begegnung mit einem Strafgericht. Angeklagt sind sie wegen schweren Raubes - ein Verbrechen, für das auch im Versuchsstadium eine Freiheitsstrafe zwischen mindestens drei und maximal 15 Jahren vorgesehen ist.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Am 15. Oktober soll das Trio die Otterndorfer Spielothek überfallen haben. Der 24-Jährige, zur Tatzeit Angestellter der Spielhalle, habe die Tat gemeinsam mit seinem 22 Jahre alten Freund geplant. Der eine besorgte dunkle Kleidung für den Überfall, der andere die Sturmmaske und eine ungeladene Gaspistole. Der Dritte, zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt, fuhr den Fluchtwagen.
Laut Anklageschrift betrat der 22-Jährige gegen 23.45 Uhr die Spielothek an der Cuxhavener Straße, bedrohte die Angestellte mit einer Gaspistole und forderte die Tageseinnahmen, während der 24 Jahre alte Mittäter das Vergnügungslokal von außen sicherte. Erschrocken vom lauten Schreien der Mitarbeiterin, die sich hinter den Tresen duckte und den Alarmknopf betätigte, suchte der Mann kaum eine Minute später ohne Beute das Weite. Obwohl im Vorfeld detailliert ausgearbeitet, erschien die eigentliche Tat unprofessionell. "Er hat höflich gewirkt, überhaupt nicht aggressiv, eher eingeschüchtert und unentschlossen", zitierte der Vorsitzende Richter in der Hauptverhandlung die Aussage der überfallenen Angestellten gegenüber der Polizei.
In Anbetracht der Tatumstände, der Geständnisse und der Täterpersönlichkeiten hielt die Strafkammer selbst das Mindeststrafmaß (drei Jahre) für den Raubüberfall zu hoch. Das Gericht kam zu einem minderschweren Fall mit einem Strafrahmen, der sich zwischen einem und zehn Jahren bewegt.
Gegen den 22-jährigen Täter verhängte das Gericht nach übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die er wegen seines Vorstrafenregisters auch verbüßen muss. Sein 24 Jahre alter Mittäter wurde mit zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft, die wegen seines bis dato straffreien Lebens zur Bewährung ausgesetzt wurden. Obendrein wurde er zu 120 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt.
Bei dem zur Tatzeit 19-Jährigen, der wegen Beihilfe zum Raub vor Gericht stand, wendeten die Richter Jugendstrafrecht an. Erzieherische Maßnahmen ohne Freiheitsentzug hielt das Gericht wegen der Schwere der Tat allerdings im Gegensatz zur Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nicht für ausreichend und ordnete zwei Wochen Dauerarrest an.
Von Heike Leuschner
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