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25. Mai 2012

22-Jähriger in Haft Drogen an Minderjährigen verkauft

OTTERNDORF. Wirklich ernst scheint der 22-jährige Angeklagte den Termin vor Gericht nicht zunehmen. Lässig sitzt er auf der Anklagebank, ein verschmitztes Lächeln im Gesicht. Es könnte auch die Routine mit solchen Verhandlungen sein, denn wieder einmal ist der Otterndorfer wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.

In den Verhandlungen zuvor wegen ähnlicher Delikte ist er noch mit einem blauen Auge davon gekommen, diesmal nicht. Nicht nur weil er Wiederholungstäter ist, sondern auch weil die Vorwürfe in dem neuerlichen Fall schwer wiegen. Er soll im vergangenen Jahr mindestens neun Mal Marihuana an einen gesondert verfolgten Otterndorfer verkauft haben. Nicht, dass die Tatsache des Verkaufs schon schlimm genug wäre, aber hinzu kommt, dass dieser damals erst 15 Jahre alt war. Und für den Verkauf von Drogen an Minderjährige sieht das Gesetz eine verschärfte Strafe vor.

Dass ein paar Gramm Marihuana verkauft wurde, stand auch während der Verhandlung nie im Zweifel. Der 22-Jährige beteuerte nur, dass er nicht wusste, dass der Zeuge erst 15 Jahre alt war. Das kaufte ihm das Gericht nicht ab. Auch weil der heute 16-jährige Käufer selbst mit seinem jetzigen Erscheinungsbild nicht den Eindruck der Volljährigkeit erweckte.

Der Tatvorwurf war im Wesentlichen also bestätigt. Das Schöffengericht entschied sich nach den Plädoyers für eine Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Begründung ist einfach: Eine positive Sozialprognose konnte nicht gegeben werden. Der Angeklagte besitze keinen strukturierten Tagesablauf. Laut eigener Aussage habe er sein Hobby zum Beruf gemacht und verdient nun mit „Underground-Rap“ seinen Lebensunterhalt. Er verkaufe Musik-CDs, schreibe Lieder und tritt ab und zu mal auf. Dass dies der richtige Weg aus der Kriminalität sei, hielt das Gericht für zweifelhaft.

Der Angeklagte konnte bei diesen Aussagen nur grinsen. Er glaubt ganz fest an eine steile Karriere in der Musikbranche – auch wenn er diese Pläne nun erst einmal für eine gewisse Zeit unterbrechen muss.

Von Jan Unruh

Auch nach der Urteilsverkündung zeigt der Angeklagte wenig Interesse. Er lacht, winkt ab als Richter Marc-Sebastian Hase das Urteil spricht. Doch spätestens wenn ihm auch innerlich bewusst wird, was das Amtsgericht Otterndorf gestern in seinem Fall entschieden hat, wird ihm das Lachen vergehen. Ein Jahr und fünf Monate muss der Schulabgänger ins Gefängnis.

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