Im Wortlaut: Liberale zur Siedlung Auch Genossenschaft ist denkbar
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Leserkommentare
Holger Wienzek,19. Juni 2012, 18:28 Uhr
Günstig wohnen war einmal (laut dpa), egal wie die Gesellschaftsform aussieht
Diese Schlagzeile und was sich dahinter verbirgt, konnte man am Dienstag den CN entnehmen.
Schuld an der Misere trägt offenbar die, von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorhandenen Wohnraums, also kein Cuxhaven-typisches Phänomen. Preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten wird es dem zur Folge nicht geben können, denn nur über entsprechend angepasste Mieten können die finanziellen Aufwendungen wieder aufgefangen werden, denn auch ein städtisches Wohnungsunternehmen mit einer sozialen Verantwortung muss sich wirtschaftlich orientieren. Das Versprechen der politischen Verantwortlichen im Rat der Stadt Cuxhaven, preiswerten Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereitstellen zu wollen kann demnach nur dann funktionieren, wenn die Netto-Kaltmiete zum Teil von der Stadt subventioniert wird. Bei der bekannt desolaten Haushaltslage der Stadt Cuxhaven ist diese Vorstellung mehr als utopisch.
Welche Konzepte hat die Ratsmehrheit in der Schublade, um dieses Wahlversprechen, trotz den o.g. Vorgaben, auch einlösen zu können?
Schuld an der Misere trägt offenbar die, von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorhandenen Wohnraums, also kein Cuxhaven-typisches Phänomen. Preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten wird es dem zur Folge nicht geben können, denn nur über entsprechend angepasste Mieten können die finanziellen Aufwendungen wieder aufgefangen werden, denn auch ein städtisches Wohnungsunternehmen mit einer sozialen Verantwortung muss sich wirtschaftlich orientieren. Das Versprechen der politischen Verantwortlichen im Rat der Stadt Cuxhaven, preiswerten Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereitstellen zu wollen kann demnach nur dann funktionieren, wenn die Netto-Kaltmiete zum Teil von der Stadt subventioniert wird. Bei der bekannt desolaten Haushaltslage der Stadt Cuxhaven ist diese Vorstellung mehr als utopisch.
Welche Konzepte hat die Ratsmehrheit in der Schublade, um dieses Wahlversprechen, trotz den o.g. Vorgaben, auch einlösen zu können?
Holger Wienzek,18. Juni 2012, 19:38 Uhr
Siedlung, deren Mitarbeiter und die Mieter werden instrumentalisiert
Selbstverständlich vertrete ich hier eine persönliche Meinung! Und die denkt sich in vielen Punkten mit den Ausführungen und Gedankenspiele von Herrn Luetgebrune in nebenstehenden Artikel .
Mehr noch aber imponieren mir Personen, die nicht nur bei jeder Gelegenheit von sich behaupten etwas bewegen zu wollen, sondern die Ärmel hochkrempeln und tatsächlich etwas zum positiven verändern. Und das trifft auf den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zu.
Besonders befremdlich finde ich allerdings die von Herrn Luetgebrune angesprochene Angstkampagne, initiiert von einer politischen Gruppierung auf dem Fischzug nach Wählerstimmen ohne Rücksicht auf die Integrität einer nicht-politischen Person. Hier wurden zweifelsohne die Mieter der Siedlungsgesellschaft instrumentalisiert um den Weg für politische Macht Einzelner zu ebenen.
Was ich persönlich davon halte, kann sich jeder rechtsstaatlich orientierte Mensch denken!
Nur zur Information und um genau dieser Agidation keinen Nährboden bereiten zu wollen: Der von mir zu entrichtende Netto-Mietzins orientiert sich am Mietspiegel für den Landkreis Cuxhaven vom 1.1.2010, insbesondere unter Berücksichtigung Energetischer- und Modernisierungsmaßnahmen.
Umso mehr begrüße ich den Vorschlag von Herr Luetgebrune, das sich die Politik aus der unternehmerischen Führung eines Unternehmens heraushalten muss, da ansonsten die Gefahr bestünde, zum Spielball und Druckmittel für Machterhalt und politisch motivierten Aktionismus zu werden – und an die Mitarbeiter oder, wie im vorliegenden Fall, die Mieter wird zuletzt, wenn überhaupt, gedacht!
Mehr noch aber imponieren mir Personen, die nicht nur bei jeder Gelegenheit von sich behaupten etwas bewegen zu wollen, sondern die Ärmel hochkrempeln und tatsächlich etwas zum positiven verändern. Und das trifft auf den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zu.
Besonders befremdlich finde ich allerdings die von Herrn Luetgebrune angesprochene Angstkampagne, initiiert von einer politischen Gruppierung auf dem Fischzug nach Wählerstimmen ohne Rücksicht auf die Integrität einer nicht-politischen Person. Hier wurden zweifelsohne die Mieter der Siedlungsgesellschaft instrumentalisiert um den Weg für politische Macht Einzelner zu ebenen.
Was ich persönlich davon halte, kann sich jeder rechtsstaatlich orientierte Mensch denken!
Nur zur Information und um genau dieser Agidation keinen Nährboden bereiten zu wollen: Der von mir zu entrichtende Netto-Mietzins orientiert sich am Mietspiegel für den Landkreis Cuxhaven vom 1.1.2010, insbesondere unter Berücksichtigung Energetischer- und Modernisierungsmaßnahmen.
Umso mehr begrüße ich den Vorschlag von Herr Luetgebrune, das sich die Politik aus der unternehmerischen Führung eines Unternehmens heraushalten muss, da ansonsten die Gefahr bestünde, zum Spielball und Druckmittel für Machterhalt und politisch motivierten Aktionismus zu werden – und an die Mitarbeiter oder, wie im vorliegenden Fall, die Mieter wird zuletzt, wenn überhaupt, gedacht!
STP,18. Juni 2012, 18:55 Uhr
Zur Sache, Siedlung!!
Es ist immer gut, dann von sachkundiger Seite, einem Rechtsanwalt und gewesenen Bürgermeister zumal, die Abläufe und um die "Siedlung" als Problem gesehen werden. Vor Problemen läuft man nicht weg, sondern löst sie. Diese eher privater Haltung ist allerdings hier auch meine Erwartung an "die Politik". Und da ist der Vorschlag einer Genossenschaft, sicherlich populär, keineswegs zielführend; und zwar aus folgenden Gründen:
Zunächst, ist klarzustellen, dass die Genossenschaft eigentlich eine Selbsthilfeorganisation ist, in der sich mehrere Menschen zusammenschließen, um gemeinschaftlich eine wirtschaftliche Aufgabenstellung, zu deren Lösung sie alleine nicht in der Lage sind, zu bewältigen. Dieser Uhr genossenschaftliche Gedanke gilt auch für Genossenschaften im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die Genossenschaft ist eben eine Wirtschaftsform, und keine Gesellschaftsform. Und mit der Wirtschaftsform"Genossenschaft" wird immer auch eine genau definierte Zweckbestimmung verfolgt. Wäre es anders, dürfte der Zweck nicht in dieser Wirtschaftsform verfolgt werden. Das Genossenschaftsgesetz setzt also – und ich gehe davon aus, dass ein Volljurist das weiß – ganz enge Grenzen.
Nun haben wir in Cuxhaven erfreulicherweise bereits eine auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft sehr erfolgreich arbeitende Genossenschaft. Dies ist aber kein Modell für eine Lösung, an der sich die Problemlöser der Siedlung orientieren könnten. Die Voraussetzungen der Gründung und auch des Wirtschaftens sind völlig andere.
Um die Sache hinreichend konkret mit Argumenten zur weiteren Diskussion auszustatten, würde ich gern auf einige Aspekte eingehen, die in den bisher bekannt gewordenen Überlegungen keine Rolle gespielt haben, aber nicht außer acht gelassen werden dürfen. So erscheint zunächst die Idee, eingezahlte Kautionen in Genossenschaftsanteile umzuwandeln, sehr einfach. Allerdings darf man die unterschiedlichen Charaktere von Portionen und Genossenschaftsanteile nicht miteinander verwechseln. Kautionen sind mit Sicherheiten, die vom Vermieter – Insolvenz sicher – vom eigenen Vermögen getrennt zu halten sind. Genossenschaftsanteile hingegen sind Risikokapital, mit der der Vorstand einer Genossenschaft arbeiten muss. Er darf diese Anteile nicht "vom eigenen Vermögen" halten, sondern muss sie zur Erreichung des genossenschaftlichen zwecks dem wirtschaftlichen Risiko aussetzen.
Auch dürfte es rechtlich nicht ganz einfach sein, zwangsweise aus Kautionen, die hier immer noch im Eigentum des Mieters stehen, Genossenschaftsanteile zu machen, wobei ja der Geldeswert dann im Eigentum der Genossenschaft stehen würde. Wollte man hier also eine andere Lösung finden, dann müsste das ganze auf absolut freiwilliger Basis erfolgen, was allerdings einige bestechende Vorteile bringen würde: wenn 10.000 Cuxhavener Bürger jeweils einen Anteil von 1.000 € Genossenschaftskapital zeichnen würden, dann käme natürlich 10 Millionen € Barkapital zusammen. Wahrscheinlich würde der Geldeswert ausreichen, um die Probleme der Siedlung zunächst einmal zu lösen.
Die Frage, die sich aber dann stellt, ist, ob eine solche Genossenschaft sowohl das Vermögen als auf den Geschäftsbetrieb einer Siedlungsgesellschaft AG einfach übernehmen dürfte? Immerhin handelt es sich um eine Wirtschaftsform mit enger Zweckbindung; d.h., die neue Genossenschaft dürften nur die vermittelbaren Wohnungen aufkaufen. Das sind also diejenigen, die sich in einem mehr oder weniger geschlossenen Bestand finden und auch bereits renoviert sind. Einzelbauten im Eigentum einer Siedlung und renovierte, leer stehende oder möglicherweise demnächst nicht mehr vermittelbaren Wohnungen gehören eben nicht dazu. Für diese Grundstücke dürfte ein Genossenschaftsvorstand keinerlei Genossenschaftsvermögen ausgeben. Hinzu kommt noch die juristisch nicht unbedeutende Frage, ob es sich denn um eine Gesamtrechts-oder eine Einzelrechtsnachfolge handeln soll. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge tritt immerhin der Erwerber zivilrechtlich in die Fußstapfen des Veräußerers; er muss also alle aktiven und passiven übernehmen. Er muss also auch unbekannte Lasten dann tragen, wenn sie ihm im Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt waren. Ein verantwortlich handelnder Genossenschaftsvorstand kann das nicht. Er darf das Genossenschaftskapital nur für die enge Zweckbindung der Genossenschaft ausgeben, und die wäre jawohl: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für seine Genossen. Das ist natürlich eine völlig andere Zielsetzung, als sie die Siedlungsgesellschaft AG vor sich her trägt, nämlich: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für die Cuxhavener Bevölkerung. Die unterschiedliche Zielrichtung wird sofort deutlich: die Genossenschaft arbeitet für ihre Genossen, die Siedlungsgesellschaft AG arbeitet für die Bevölkerung der Stadt Cuxhaven.
Hinzu käme, dass die Frage beantwortet werden muss, wie viel von dem Genossenschafts Kapital dem zur Übernahme der vermietbaren Wohnungsbestände benötigt wird und wie viel Genossenschaftskapital ausgegeben werden darf zur Schaffung einer leistungsfähigen und effizienten Infrastruktur wie zum Beispiel der Verwaltung der Genossenschaft. Und da sind 10 Millionen € eben nicht sehr viel.
Selbst wenn man bisher die Probleme noch für lösbar hält, kommen hinterher gesellschaftsrechtliche und auch politische Herausforderungen auf die angedachte Lösung zu. In einer Genossenschaft hat jeder Genosse eine Stimme, die er bei der Genossenschaftsversammlung zu den Punkten der Tagesordnung abgeben kann. Eine Genossenschafts Versammlung von 10.000 Genossenschaftlern ist weder denkbar, noch wäre sie für Bar. Große Genossenschaften weichen deshalb zulässigerweise auf die Bildung von Vertreterversammlungen aus, in der jeder zuvor von den Genossen gewählte Vertreter eine Stimme hat. Der Vertreter ist Anweisungen seiner Wähler nicht gebunden.
Nun kann man ja einwenden, dass dafür dann auch der Einfluss der Politik auf die Entscheidung der Geschäftsführung fehlt. Das ist allerdings nur insoweit richtig, als man "die Politik" mit den Repräsentanten der jeweiligen politischen Parteien gleichsetzt. Dass das ein Irrtum ist, erleben jedes Jahr immer wieder die deutschen Genossenschaften; hier bilden sich Interessensgruppen, die mit politischen Mitteln ihre eigenen Ziele verfolgen, und diese eigenen Ziele müssen keineswegs immer dem Wohle der Genossenschaft dienen. Da man dieses Problem aber in allen größeren Kapitalgesellschaften auch hat, sollte dieses einer Lösung nicht entgegenstehen.
Sofort hieran anschließend erhebt sich die Frage, durch welche Personen denn der Aufsichtsrat einer Genossenschaft besetzt werden soll. Einen Aufsichtsrat braucht es - den brauchte die Siedlungsgesellschaft AG ja auch – nicht nur aus gesellschaftsrechtliche Begründung heraus, sondern als Aufsicht und Rat gebendes Korrektiv zum Vorstand. Aufsichtsräte werden in der Genossenschaftsversammlung oder in der Vertreterversammlung gewählt, und eine solche Wahl muss auch personell organisiert werden.
Und natürlich erhebt sich auf die Frage, wer denn in den Vorstand einer solchen Genossenschaft einziehen soll. Welche Erfahrungen in der Führung einer Genossenschaft und welche insbesondere in der Führung einer wohnungswirtschaftlichen Genossenschaft müssen diese Personen haben? Kapitalanteilseigner, die mit ihrer Mehrheit bestimmen könnten, gibt es bei einer Genossenschaft nicht. Sie ist 1:00 Uhr demokratische Veranstaltung. Darf man die Entscheidungen und die Durchführung dieser Entscheidungen über Wohnungsbestände einer Not leidenden Wohnungsbaugesellschaft zufälligen Mehrheiten einer Genossenschaftsversammlung überlassen?
Einer Lösung steht allerdings das deutsche Handelsgesetzbuch entgegen, denn in dem Moment, in dem die Siedlungsgesellschaft AG feststellt, dass die neu gegründete Genossenschaft wohl am Kauf einzelner Areale, nicht aber am Kauf aller Grundstücke interessiert ist, muss sie die nicht veräußert waren Grundstücke abwerten nach dem Grundsatz des Anführers Striche strengen nieder, denn diese Grundstücke sind – statt wie bisher Anlagevermögen zu sein – durch die Verkaufsabsichten zu Umlaufvermögen mutiert Grundstücke, die nicht Veräußerer sind, sind in der Bilanz mit null Euro auszuweisen. Die Folge wäre ein erheblicher Kollateralschaden, denn spätestens in dem Zeitpunkt wäre die Siedlungsgesellschaft AG bilanziell überschuldet. Eine Abwicklungsbürgschaft der Stadt Cuxhaven scheidet aufgrund der Sach-und Rechtslage ja wohl aus.
Am Ende meiner Ausführungen habe ich leider keine Lösung anzubieten; allerdings hat es mich nur 1 h Deichspaziergang mit ein wenig nachdenken am Wochenende gekostet, um auf diese Überlegungen zu kommen. Eines erkenne ich daraus ganz klar: eine genossenschaftliche Lösung scheidet ganz einfach aus. Ich wünsche mir natürlich eine lebhafte Diskussion um die Lösung des Problems; nicht hingegen einen Eiertanz um des Erhalts oder des vermeiden einiger erwünschter oder unerwünschter Zustände Willens.
Zunächst, ist klarzustellen, dass die Genossenschaft eigentlich eine Selbsthilfeorganisation ist, in der sich mehrere Menschen zusammenschließen, um gemeinschaftlich eine wirtschaftliche Aufgabenstellung, zu deren Lösung sie alleine nicht in der Lage sind, zu bewältigen. Dieser Uhr genossenschaftliche Gedanke gilt auch für Genossenschaften im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die Genossenschaft ist eben eine Wirtschaftsform, und keine Gesellschaftsform. Und mit der Wirtschaftsform"Genossenschaft" wird immer auch eine genau definierte Zweckbestimmung verfolgt. Wäre es anders, dürfte der Zweck nicht in dieser Wirtschaftsform verfolgt werden. Das Genossenschaftsgesetz setzt also – und ich gehe davon aus, dass ein Volljurist das weiß – ganz enge Grenzen.
Nun haben wir in Cuxhaven erfreulicherweise bereits eine auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft sehr erfolgreich arbeitende Genossenschaft. Dies ist aber kein Modell für eine Lösung, an der sich die Problemlöser der Siedlung orientieren könnten. Die Voraussetzungen der Gründung und auch des Wirtschaftens sind völlig andere.
Um die Sache hinreichend konkret mit Argumenten zur weiteren Diskussion auszustatten, würde ich gern auf einige Aspekte eingehen, die in den bisher bekannt gewordenen Überlegungen keine Rolle gespielt haben, aber nicht außer acht gelassen werden dürfen. So erscheint zunächst die Idee, eingezahlte Kautionen in Genossenschaftsanteile umzuwandeln, sehr einfach. Allerdings darf man die unterschiedlichen Charaktere von Portionen und Genossenschaftsanteile nicht miteinander verwechseln. Kautionen sind mit Sicherheiten, die vom Vermieter – Insolvenz sicher – vom eigenen Vermögen getrennt zu halten sind. Genossenschaftsanteile hingegen sind Risikokapital, mit der der Vorstand einer Genossenschaft arbeiten muss. Er darf diese Anteile nicht "vom eigenen Vermögen" halten, sondern muss sie zur Erreichung des genossenschaftlichen zwecks dem wirtschaftlichen Risiko aussetzen.
Auch dürfte es rechtlich nicht ganz einfach sein, zwangsweise aus Kautionen, die hier immer noch im Eigentum des Mieters stehen, Genossenschaftsanteile zu machen, wobei ja der Geldeswert dann im Eigentum der Genossenschaft stehen würde. Wollte man hier also eine andere Lösung finden, dann müsste das ganze auf absolut freiwilliger Basis erfolgen, was allerdings einige bestechende Vorteile bringen würde: wenn 10.000 Cuxhavener Bürger jeweils einen Anteil von 1.000 € Genossenschaftskapital zeichnen würden, dann käme natürlich 10 Millionen € Barkapital zusammen. Wahrscheinlich würde der Geldeswert ausreichen, um die Probleme der Siedlung zunächst einmal zu lösen.
Die Frage, die sich aber dann stellt, ist, ob eine solche Genossenschaft sowohl das Vermögen als auf den Geschäftsbetrieb einer Siedlungsgesellschaft AG einfach übernehmen dürfte? Immerhin handelt es sich um eine Wirtschaftsform mit enger Zweckbindung; d.h., die neue Genossenschaft dürften nur die vermittelbaren Wohnungen aufkaufen. Das sind also diejenigen, die sich in einem mehr oder weniger geschlossenen Bestand finden und auch bereits renoviert sind. Einzelbauten im Eigentum einer Siedlung und renovierte, leer stehende oder möglicherweise demnächst nicht mehr vermittelbaren Wohnungen gehören eben nicht dazu. Für diese Grundstücke dürfte ein Genossenschaftsvorstand keinerlei Genossenschaftsvermögen ausgeben. Hinzu kommt noch die juristisch nicht unbedeutende Frage, ob es sich denn um eine Gesamtrechts-oder eine Einzelrechtsnachfolge handeln soll. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge tritt immerhin der Erwerber zivilrechtlich in die Fußstapfen des Veräußerers; er muss also alle aktiven und passiven übernehmen. Er muss also auch unbekannte Lasten dann tragen, wenn sie ihm im Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt waren. Ein verantwortlich handelnder Genossenschaftsvorstand kann das nicht. Er darf das Genossenschaftskapital nur für die enge Zweckbindung der Genossenschaft ausgeben, und die wäre jawohl: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für seine Genossen. Das ist natürlich eine völlig andere Zielsetzung, als sie die Siedlungsgesellschaft AG vor sich her trägt, nämlich: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für die Cuxhavener Bevölkerung. Die unterschiedliche Zielrichtung wird sofort deutlich: die Genossenschaft arbeitet für ihre Genossen, die Siedlungsgesellschaft AG arbeitet für die Bevölkerung der Stadt Cuxhaven.
Hinzu käme, dass die Frage beantwortet werden muss, wie viel von dem Genossenschafts Kapital dem zur Übernahme der vermietbaren Wohnungsbestände benötigt wird und wie viel Genossenschaftskapital ausgegeben werden darf zur Schaffung einer leistungsfähigen und effizienten Infrastruktur wie zum Beispiel der Verwaltung der Genossenschaft. Und da sind 10 Millionen € eben nicht sehr viel.
Selbst wenn man bisher die Probleme noch für lösbar hält, kommen hinterher gesellschaftsrechtliche und auch politische Herausforderungen auf die angedachte Lösung zu. In einer Genossenschaft hat jeder Genosse eine Stimme, die er bei der Genossenschaftsversammlung zu den Punkten der Tagesordnung abgeben kann. Eine Genossenschafts Versammlung von 10.000 Genossenschaftlern ist weder denkbar, noch wäre sie für Bar. Große Genossenschaften weichen deshalb zulässigerweise auf die Bildung von Vertreterversammlungen aus, in der jeder zuvor von den Genossen gewählte Vertreter eine Stimme hat. Der Vertreter ist Anweisungen seiner Wähler nicht gebunden.
Nun kann man ja einwenden, dass dafür dann auch der Einfluss der Politik auf die Entscheidung der Geschäftsführung fehlt. Das ist allerdings nur insoweit richtig, als man "die Politik" mit den Repräsentanten der jeweiligen politischen Parteien gleichsetzt. Dass das ein Irrtum ist, erleben jedes Jahr immer wieder die deutschen Genossenschaften; hier bilden sich Interessensgruppen, die mit politischen Mitteln ihre eigenen Ziele verfolgen, und diese eigenen Ziele müssen keineswegs immer dem Wohle der Genossenschaft dienen. Da man dieses Problem aber in allen größeren Kapitalgesellschaften auch hat, sollte dieses einer Lösung nicht entgegenstehen.
Sofort hieran anschließend erhebt sich die Frage, durch welche Personen denn der Aufsichtsrat einer Genossenschaft besetzt werden soll. Einen Aufsichtsrat braucht es - den brauchte die Siedlungsgesellschaft AG ja auch – nicht nur aus gesellschaftsrechtliche Begründung heraus, sondern als Aufsicht und Rat gebendes Korrektiv zum Vorstand. Aufsichtsräte werden in der Genossenschaftsversammlung oder in der Vertreterversammlung gewählt, und eine solche Wahl muss auch personell organisiert werden.
Und natürlich erhebt sich auf die Frage, wer denn in den Vorstand einer solchen Genossenschaft einziehen soll. Welche Erfahrungen in der Führung einer Genossenschaft und welche insbesondere in der Führung einer wohnungswirtschaftlichen Genossenschaft müssen diese Personen haben? Kapitalanteilseigner, die mit ihrer Mehrheit bestimmen könnten, gibt es bei einer Genossenschaft nicht. Sie ist 1:00 Uhr demokratische Veranstaltung. Darf man die Entscheidungen und die Durchführung dieser Entscheidungen über Wohnungsbestände einer Not leidenden Wohnungsbaugesellschaft zufälligen Mehrheiten einer Genossenschaftsversammlung überlassen?
Einer Lösung steht allerdings das deutsche Handelsgesetzbuch entgegen, denn in dem Moment, in dem die Siedlungsgesellschaft AG feststellt, dass die neu gegründete Genossenschaft wohl am Kauf einzelner Areale, nicht aber am Kauf aller Grundstücke interessiert ist, muss sie die nicht veräußert waren Grundstücke abwerten nach dem Grundsatz des Anführers Striche strengen nieder, denn diese Grundstücke sind – statt wie bisher Anlagevermögen zu sein – durch die Verkaufsabsichten zu Umlaufvermögen mutiert Grundstücke, die nicht Veräußerer sind, sind in der Bilanz mit null Euro auszuweisen. Die Folge wäre ein erheblicher Kollateralschaden, denn spätestens in dem Zeitpunkt wäre die Siedlungsgesellschaft AG bilanziell überschuldet. Eine Abwicklungsbürgschaft der Stadt Cuxhaven scheidet aufgrund der Sach-und Rechtslage ja wohl aus.
Am Ende meiner Ausführungen habe ich leider keine Lösung anzubieten; allerdings hat es mich nur 1 h Deichspaziergang mit ein wenig nachdenken am Wochenende gekostet, um auf diese Überlegungen zu kommen. Eines erkenne ich daraus ganz klar: eine genossenschaftliche Lösung scheidet ganz einfach aus. Ich wünsche mir natürlich eine lebhafte Diskussion um die Lösung des Problems; nicht hingegen einen Eiertanz um des Erhalts oder des vermeiden einiger erwünschter oder unerwünschter Zustände Willens.
Rüdiger Kurmann,16. Juni 2012, 17:34 Uhr
Holger Wienzek
Herr Wienzek! Seit 2 Jahren verteidigen Sie den ehemaligen Siedlungsvorstand. Das ist wahrscheinlich Ihre persönliche Meinung. Haben Sie mal die Kommunalaufsicht, die NordLB oder andere Institutionen gefragt, die sich mit Wohnungswirtschaft auskennen? Vermutlich nicht. Ich habe das gemacht. Aus diesen Antworten beziehe ich meine Meinung über den Vorstand. Gut, ich wohne nicht bei der Siedlung. Ich weiß wo Frau Spahr wohnt und ich weiß, wo Sie wohnen. Das ist schon ein Unterschied. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Miete die Sanierungskosten deckt? Wenn nicht, zahlen andere Mieter der Siedlung Ihre modernisierte Wohnung.
Holger Wienzek,16. Juni 2012, 15:02 Uhr
Wer spricht den hier von Verkauf?
Verehrte Frau Spahr, wenn Sie den Artikel von Herrn Luetgebrune aufmerksam gelesen hätten wäre Ihnen aufgefallen, das seine Empfehlung entgegen einem Verkauf an private Hand, vielmehr in Richtung Mieterbeteiligung in Form von Aktionären geht. In einem Punkt stimme ich Ihnen allerdings zu: Herr Wegener hat keine Gelegenheit ausgelassen zu beteuern, dass ein Verkauf der Siedlung an private Investoren mit der SPD nicht zu machen ist. Allerdings - die SPD Cuxhaven ist Mitglied der Mehrheitsgruppe im Rat der Stadt und Mitglieder dieser Mehrheitsgruppe forcieren durch ihre unsachliche und rein populistisch orientierte politische Einflussnahme auf diese städtische Gesellschaft genau diese Entwicklung, die Sie für absolut Unakzeptabel erachten. Allerdings zeigen uns politische Statements aus der Vergangenheit auch, dass letztendlich niemand die eingeschlagene Entwicklung gewollt habe und es letztendlich doch zu einem "Wortbruch" geführt hat! Es ist ja auch so einfach für unsere Politiker, denn keiner muß befürchten, persönlich zur Verantwortung herangezogen zu werden, egal wie katastrophal die Entscheidungen der Fraktion, wie in diesem Fall für die Siedlung, auch ausfallen mag.
Was meinen Sie bloß mit: "... sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung ...! Die Siedlung hat in den letzten Jahren erhebliches für eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Cuxhaven geleistet, von dem sozialen Engagement mal ganz zu schweigen. Diese positiven Leistungen für Cuxhaven hat auch unser OB in der Entlassungsansprache für den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zum Ausdruck gebracht. Was kann man mehr von einer Person in verantwortlicher Stellung erwarten und erhoffen, wie die unstrittig absolut notwendige Maßnahme einer Modernisierungsoffensive des städtischen Eigentums, der Siedlung, untermauert und gestützt durch das Domus-Gutachten. Aber ein noch so engagierte Vorstand wie Erich Schruff ist nicht gefeit vor den Mechanismen der Kapitalwirtschaft und das zeigte sich zu Beginn der Wirtschaftskrise. Ebenso unstrittig ist der Fakt der Unterkapitalisierung der Siedlung.
Ich frage Sie: Über welche Zauberkräfte soll oder muß der neue Vorstand der Siedlung verfügen, um trotz der eben genannten negativen monitären Voraussetzungen die Siedlungs AG in ein, so die Forderung der Mehrheitsgruppen "sicheres Fahrwasser" zu bringen ?
Und - nicht vergessen! Das Domus-Gutachten basiert auf den Maßnahmen und Leistungen, die der vorherige Vorstand Erich Schruff umgesetzt hat!
Was meinen Sie bloß mit: "... sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung ...! Die Siedlung hat in den letzten Jahren erhebliches für eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Cuxhaven geleistet, von dem sozialen Engagement mal ganz zu schweigen. Diese positiven Leistungen für Cuxhaven hat auch unser OB in der Entlassungsansprache für den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zum Ausdruck gebracht. Was kann man mehr von einer Person in verantwortlicher Stellung erwarten und erhoffen, wie die unstrittig absolut notwendige Maßnahme einer Modernisierungsoffensive des städtischen Eigentums, der Siedlung, untermauert und gestützt durch das Domus-Gutachten. Aber ein noch so engagierte Vorstand wie Erich Schruff ist nicht gefeit vor den Mechanismen der Kapitalwirtschaft und das zeigte sich zu Beginn der Wirtschaftskrise. Ebenso unstrittig ist der Fakt der Unterkapitalisierung der Siedlung.
Ich frage Sie: Über welche Zauberkräfte soll oder muß der neue Vorstand der Siedlung verfügen, um trotz der eben genannten negativen monitären Voraussetzungen die Siedlungs AG in ein, so die Forderung der Mehrheitsgruppen "sicheres Fahrwasser" zu bringen ?
Und - nicht vergessen! Das Domus-Gutachten basiert auf den Maßnahmen und Leistungen, die der vorherige Vorstand Erich Schruff umgesetzt hat!
Gabriele Spahr,15. Juni 2012, 15:26 Uhr
Ein Verkauf der Siedlungsgesellschaft könnte den Mietern keine Nachteile bringen?
In welcher Welt lebt Herr Luetgebrune denn? Hat er noch nie davon gehört, wie private Wohnungswirtschafts-Heuschrecken (zum Beispiel Pirelli/Prelios oder die Deutsche Annington) mit ihren Mietern umspringen, Mietobjekte völlig vergammeln lassen, absolut notwendige Instandsetzungen nicht durchführen, unter vorheriger "Entmietung" luxusmodernisieren, wie sie "befreundete" oder verbundene Gesellschaften an dann rasant steigenden Mietnebenkosten verdienen lassen usw. usw. usw....
Aber erfreulicherweise ist ein Verkauf der Siedlung ja laut Gunnar Wegener absolut kein Thema! Warum jetzt also wieder diese Unruhe durch die FDP? Hatte sie nicht über Jahre genug Zeit und Gelegenheit, sich über sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung nicht nur Gedanken zu machen, sondern diese mit Jamaika auch umzusetzen? Und ist da in der Vergangenheit auch nur das Geringste passiert?
Aber erfreulicherweise ist ein Verkauf der Siedlung ja laut Gunnar Wegener absolut kein Thema! Warum jetzt also wieder diese Unruhe durch die FDP? Hatte sie nicht über Jahre genug Zeit und Gelegenheit, sich über sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung nicht nur Gedanken zu machen, sondern diese mit Jamaika auch umzusetzen? Und ist da in der Vergangenheit auch nur das Geringste passiert?
Holger Wienzek,15. Juni 2012, 10:39 Uhr
Pragmatismus vs. Polemik
Na - geht doch! Endlich ein sachlicher Kommentar zur Problematik der Siedlung, gewürzt mit konstruktiven Vorschlägen für eine mögliche zukünftige Ausrichtung des Unternehmens! Diese verantwortungsvolle Verhaltensweise hätte der Siedlung und den betroffenen Personen von Anfang an gut getan.

















