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13. Juni 2012

Im Wortlaut: Liberale zur Siedlung Auch Genossenschaft ist denkbar

CUXHAVEN. Mit einer umfangreichen Stellungnahme zum Thema Siedlung hat sich namens der Liberalen in Cuxhaven (LiCi) der frühere FDP-Ratsherr und Bürgermeister Bernd Luetgebrune zu Wort gemeldet. Das Thesenpapier unter dem Titel „Siedlung - Bürgschaft - Organisationsform - Was geht/Was soll?“ hat folgenden Wortlaut:

„Nachdem aus der Aufgeregtheit in der Diskussion um die Siedlung AG sich nunmehr Personalentscheidungen ergeben haben, die von verschiedenen Beteiligten unterschiedlich bewertet werden, ist es vielleicht an der Zeit - oder zu spät? - einmal darüber nachzudenken, wie es mit der stadteigenen Wohnungsgesellschaft eigentlich weiter gehen kann und soll.

Man darf fragen, ob die gegenwärtige Organisationsform den Gegebenheiten und Bedürfnissen, wie sie sich heute darstellen, noch entspricht.

Der demografische Wandel, der auch einen Einwohnerrückgang in der Stadt Cuxhaven beinhaltet, führt dazu, dass die Nachfrage nach Wohnungen zurückgeht, andererseits aber steigt die Anfrage nach qualitativ besserem Wohnraum.

Ob diese Entwicklung mit dem Blick auf sogenannte sozial schwächere Gesellschaft sich ausreichend beantwortet, ist wohl zweifelhaft.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II haben nach den Vorstellungen der Politik, aber auch gerade der dafür zuständigen Gerichte Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Was angemessen ist, ist anhand der örtlichen und persönlichen Gegebenheiten zu ermitteln.

Jedenfalls aber reicht ein Wohnungsangebot mit Ofenheizung, WC auf halber Treppe, zu teilen mit einem oder mehreren anderen Wohnungseigentümern desselben Hauses, nicht mehr aus, um das Kriterium der Angemessenheit zu erfüllen.

Insofern muss und wird die Städtische Wohnungsgesellschaft sich auf den Wandel einstellen müssen.

Dies hat nach Einschätzung der Liberalen in der Stadt Cuxhaven der - nunmehr abgelöste - Vorstand der Siedlungs AG durchaus im Blick gehabt und auch berücksichtigt.

Wohnungsgewährung, Wohnungsschaffung, Wohnungsausstattung, Wohnungsvermittlung haben auch immer eine soziale Komponente.

Rein kapitalistisch sind diese Fragen nicht zu lösen. Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet die Sozialdemokraten auf eine kapitalis-tische, nur auf Profit ausgerichtete Lösung setzen.

Aber man kann die Mieter beruhigen, jeder, der die Siedlung als Gesellschaft oder Wohnungen oder Blöcke von der Siedlung kauft, bleibt an die bestehenden Mietverträge gebunden, die er nicht kündigen und nicht verändern kann, insofern ist die Angstkampagne der vergangenen Jahre, die die SPD und die Cuxhavener gemacht haben, nichts weiter als Propaganda, beschwillt mit den Befürchtungen und Sorgen der Mieter und berücksichtigt in keinster Weise deren Ansprüche und Rechte.

Dazu darf man daran erinnern, dass die Siedlungsgesellschaft von der SPD in eine Aktiengesellschaft überführt worden ist, weil seinerzeit, als die SPD die Mehrheit im Rat hatte, die Meinung vorherrschte, dass die Politik nicht so viel Einfluss in die Siedlungsgesellschaft nehmen sollte und dürfte. Dies wohl vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig ein SPD-Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden bestellt wurde.

In einer Aktiengesellschaft hat der Gesellschafter, haben die Gesellschafter, wenn es mehrere Aktionäre sind, ein relativ begrenzten Einfluss auf die Unternehmensführung, sie können in der Aktionärsversammlung zwar über Fragen und Anträge die Geschäftsführung in be-stimmte Richtung lenken, es bleiben aber die unternehmerischen Entscheidungen dem Vorstand der Aktiengesellschaft überlassen, der sich allerdings gegenüber dem Aufsichtsrat rechtfertigen muss und der für den Fall fehlerhafter unternehmerischer Entscheidungen u. U. auch mit seiner Absetzung - durch den Aufsichtsrat - rechnen muss.

Die Frage welche Befugnisse der Aufsichtsrat konkret hat, ist eine Frage der Satzungsgestaltung einer Aktiengesellschaft, immer aber bleibt ein relativ unabhängiges Feld der Entscheidungen der Unternehmensführung.

Bei einer GmbH ist dies insofern anders, als der Gesellschafter seinem Geschäftsführer Weisungen erteilen kann, die der Geschäftsführer be-folgen muss oder denen er sich durch Niederlegung seines Geschäftsführeramtes sich entziehen kann. Grundsätzlich ist, und das ist bei der Aktiengesellschaft und bei der GmbH gleich, das Kontrollorgan, bei der AG der Aufsichtsrat, bei der GmbH der Gesellschafter, immer berechtigt, den Geschäftsführer oder den Vorstand (bei der AG) abzuberufen. Dies beendet allerdings nur die gesellschaftsrechtliche Stellung des Vorstandes bzw. Geschäftsführers, nicht die dienstvertragliche, arbeitsrechtliche Stellung. Letztere ist mit sofortiger Wirkung nur zu beenden, wenn, bei der AG der Vorstand nachweislich zum Schaden der Gesellschaft handelt, bei der GmbH der Geschäftsführer Weisungen des Gesellschafters nicht befolgt, die befolgen müsste. Ob er Weisungen des Gesellschafters in diesem Fall befolgen muss hängt davon ab, ob sie rechtlich zulässig sind. Verweigern kann der Geschäftsführer Weisungen des Gesellschafters eben nur dann, wenn die entsprechenden geschäftsführenden Maßnahmen, zu denen er angewiesen wird, gegen Recht und Gesetz verstoßen würden.

Es gibt aber auch andere Unternehmensformen in denen ein kommunales Wohnungsunternehmen führen kann, da ist z. B. die Kommanditgesellschaft auf Aktien, es gibt eine gemeinnützige GmbH, und es ist auch eine Genossenschaft denkbar.

Möglich wäre auch, dass die Stadt an einer Bestehen bleibenden Aktiengesellschaft das Kapital nicht allein weiter hält, sondern dass Aktien ausgegeben werden, sodass Kleinaktionäre beteiligt wären, dies könnten z. B. auch Mieter der Siedlungsgesellschaft AG sein.

Deshalb hält die FDP die sofortige spontane Entscheidung für eine der beiden bisher diskutierten Gesellschaftsformen (AG oder GmbH) für unüberlegt und ist der Auffassung, dass über die Wahl der Gesellschaftsform gründlich nachgedacht werden sollte, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ggf. sollten die verschiedenen Auswirkungen der möglichen Gesellschaftsformen einmal gegenüber gestellt und dann abgewogen werden, welche Form für eine städtische Wohnungsgesellschaft die günstigste und erfolgversprechendste, die effektivste Unternehmensform ist.

Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Siedlungs AG letzt-lich nur eine Wohnungsvermietungsgesellschaft ist, die zwar auf eigenen Grundstücken auch Gebäude errichtet, im wesentlichen aber das Geschäftsfeld der Vermietung von Wohnungen besetzt und in diesem Bereich in Konkurrenz mit vielen anderen privaten Wohnungsunter-nehmen steht und sich dementsprechend am Markt behaupten muss.

Das „Domus-Gutachten“ hat letztlich das bestätigt, was die Ratsmehrheit aus CDU/FDP und Grünen schon im Jahre 2009 beschlossen hat: Die Siedlungs AG muss, wenn sie auf dem Wohnungsmarkt bestehen will, ihren Bestand an Wohnungen sanieren um diese vermietbar wer-den zu lassen - Leerstand ca. 700 Wohnungen - oder als vermietbar zu erhalten. Dazu benötigt die Siedlungs AG Kreditmittel, die sie aber bei einer langfristigen und damit zinsgünstigen Gestaltung der Kreditaufnahme nur gegen Sicherheiten von den Banken erhält. Als Sicherheiten stehen, da die noch nicht sanierten Wohnungsbestände eben keinen Wert darstellen, die entsprechenden Immobilien nicht zur Verfügung, als Sicherheiten mussten und müssen also Bürgschaften gegeben werden, die, wenn nach einer Sanierung der Wohnungsbestand sich dann als werthaltig erweist, durch entsprechende grundbuchliche Sicherheiten (Grundschulden und Hypotheken) wieder ersetzen lassen.

D. h.: Die Siedlungs AG nimmt Kreditmittel von Banken auf, für die die Stadt Cuxhaven zunächst Bürgschaften gewährt, damit die Kredite zur Verfügung gestellt werden, nach Verwendung der Kreditmittel zur Sanierung weiterer Wohnungen und Objekte und dem entsprechenden Wertzuwachs der betreffenden Immobilien, wären die Sicherungsmög-lichkeiten, die die Siedlung den Banken zur Verfügung stellen kann, andere und bessere, sie könnte dann Hypotheken und/oder Grund-schulden den Banken anbieten, sodass die Bürgschaften zurückgegeben werden können.

Das „Domus-Gutachten“ stellt letztlich fest, dass die Siedlung, wenn sie nicht den Weg der Sanierung geht, über kurz oder lang zahlungsunfähig sein wird, weil auch die leer stehenden Wohnungen Kosten verursachen, die aber eben nicht von Mietern, sondern von der Siedlung selbst getragen werden müssen. Auch Leerstandswohnungen müssen beheizt werden, gelüftet, müssen verwaltet werden.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass bei Verbesserung des Wohnungsbestandes und damit Erhöhung der Zahl der vermietbaren Wohnungen, das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ausgeweitet wird und damit die Wahrscheinlichkeit, dass die Mieten steigen werden, geringer wird.

In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass es unverantwortlich ist, wenn den Mietern der Siedlungsgesellschaft suggeriert wird, sie könnten bei finanziellen Schwierigkeiten der Siedlung Schaden nehmen. Das ist bei realistischer Betrachtung völliger Unsinn. Selbst im Insolvenzfalle würde ein Insolvenzverwalter ein vehementes Interesse daran haben, Wohnungen zu vermieten, aber überhaupt kein Interesse daran, Mietern zu kündigen. Leerstand bringt eben kein Geld in die Kasse, ob bei der Siedlungs AG oder einem Insolvenzverwalter.

Die Panikmache gegenüber den Mietern hält die FDP deshalb für völlig unverantwortlich und falsch. Den Mietern wird auch im Insolvenzfalle keine Kündigung drohen, sie werden wohnen bleiben wo sie sind. Insolvenz aber steht, das sei noch einmal betont, wenn der vorgegebene Weg weiter gegangen wird, so wie auch von dem „Domus-Gutachten“ empfohlen, überhaupt nicht zu befürchten.

Die FDP hält zwei Möglichkeiten der Neugestaltung der Siedlung für sinnvoll, wobei ggf. im neuen Rat mit Mehrheit darüber entschieden wer-den müsste: Zum einen wäre eine Öffnung der Aktiengesellschaft für Aktionäre zu überlegen, weil unter Umständen die Stadt dann eine Mehrheitsbeteiligung von 51% behalten, die weiteren 49% aber als Streubesitz, insbesondere unter Mietern als Aktionären, verteilt werden könnten. Hier könnten mehrere Modelle denkbar sein, wonach beispielsweise Kauti-onen als Aktienkapital gezeichnet werden, ohne dass hier Einzelheiten schon festgelegt werden können.

Die andere Möglichkeit die die FDP für überlegenswert hält, ist die Gründung einer Genossenschaft, an der die jeweiligen Mieter als Genossen beteiligt sind. Hier ist, das ist in anderen großen Städten schon erfolgreich praktiziert worden und soweit ersichtlich auch im Landkreis Cuxhaven, die Zeichnung eines Genossenschaftsanteils Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages, dafür aber ist der jeweilige Mieter auch an der Gesellschaft, an dem möglichen Gewinn der Gesellschaft anteilig beteiligt und er erhält nach einem eventuellen Auszug aus der angemieteten Wohnung seinen Genossenschaftsanteil nach entsprechender Kündigung im jeweiligen Wert, der - so hoffen wir - dann höher ist als zum Zeitpunkt der Einzahlung zurück.

Dies alles sind, wie gesagt, Denkmodelle für die Weiterführung einer städtischen Wohnungsgesellschaft unter einem gewissen, aber nicht be-stimmenden Einfluss der Politik. Wenn der Einfluss des Rates, also des obersten politischen Gremiums der Stadt unmittelbar auf die Geschäftspolitik der Wohnungsgesellschaft durchschlägt, dann ist dieser Einfluss eben auch von wechselnden Mehrheiten und damit von politischen Vorstellungen bestimmt. Dies hat für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nach Auffassung der FDP noch nie wirklich einen Vorteil gebracht.

Für LiCi gez. Bernd Luetgebrune

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Leserkommentare

Holger Wienzek,19. Juni 2012, 18:28 Uhr

Günstig wohnen war einmal (laut dpa), egal wie die Gesellschaftsform aussieht

Diese Schlagzeile und was sich dahinter verbirgt, konnte man am Dienstag den CN entnehmen.
Schuld an der Misere trägt offenbar die, von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorhandenen Wohnraums, also kein Cuxhaven-typisches Phänomen. Preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten wird es dem zur Folge nicht geben können, denn nur über entsprechend angepasste Mieten können die finanziellen Aufwendungen wieder aufgefangen werden, denn auch ein städtisches Wohnungsunternehmen mit einer sozialen Verantwortung muss sich wirtschaftlich orientieren. Das Versprechen der politischen Verantwortlichen im Rat der Stadt Cuxhaven, preiswerten Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereitstellen zu wollen kann demnach nur dann funktionieren, wenn die Netto-Kaltmiete zum Teil von der Stadt subventioniert wird. Bei der bekannt desolaten Haushaltslage der Stadt Cuxhaven ist diese Vorstellung mehr als utopisch.
Welche Konzepte hat die Ratsmehrheit in der Schublade, um dieses Wahlversprechen, trotz den o.g. Vorgaben, auch einlösen zu können?
Holger Wienzek,18. Juni 2012, 19:38 Uhr

Siedlung, deren Mitarbeiter und die Mieter werden instrumentalisiert

Selbstverständlich vertrete ich hier eine persönliche Meinung! Und die denkt sich in vielen Punkten mit den Ausführungen und Gedankenspiele von Herrn Luetgebrune in nebenstehenden Artikel .
Mehr noch aber imponieren mir Personen, die nicht nur bei jeder Gelegenheit von sich behaupten etwas bewegen zu wollen, sondern die Ärmel hochkrempeln und tatsächlich etwas zum positiven verändern. Und das trifft auf den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zu.
Besonders befremdlich finde ich allerdings die von Herrn Luetgebrune angesprochene Angstkampagne, initiiert von einer politischen Gruppierung auf dem Fischzug nach Wählerstimmen ohne Rücksicht auf die Integrität einer nicht-politischen Person. Hier wurden zweifelsohne die Mieter der Siedlungsgesellschaft instrumentalisiert um den Weg für politische Macht Einzelner zu ebenen.
Was ich persönlich davon halte, kann sich jeder rechtsstaatlich orientierte Mensch denken!
Nur zur Information und um genau dieser Agidation keinen Nährboden bereiten zu wollen: Der von mir zu entrichtende Netto-Mietzins orientiert sich am Mietspiegel für den Landkreis Cuxhaven vom 1.1.2010, insbesondere unter Berücksichtigung Energetischer- und Modernisierungsmaßnahmen.
Umso mehr begrüße ich den Vorschlag von Herr Luetgebrune, das sich die Politik aus der unternehmerischen Führung eines Unternehmens heraushalten muss, da ansonsten die Gefahr bestünde, zum Spielball und Druckmittel für Machterhalt und politisch motivierten Aktionismus zu werden – und an die Mitarbeiter oder, wie im vorliegenden Fall, die Mieter wird zuletzt, wenn überhaupt, gedacht!
STP,18. Juni 2012, 18:55 Uhr

Zur Sache, Siedlung!!

Es ist immer gut, dann von sachkundiger Seite, einem Rechtsanwalt und gewesenen Bürgermeister zumal, die Abläufe und um die "Siedlung" als Problem gesehen werden. Vor Problemen läuft man nicht weg, sondern löst sie. Diese eher privater Haltung ist allerdings hier auch meine Erwartung an "die Politik". Und da ist der Vorschlag einer Genossenschaft, sicherlich populär, keineswegs zielführend; und zwar aus folgenden Gründen:
Zunächst, ist klarzustellen, dass die Genossenschaft eigentlich eine Selbsthilfeorganisation ist, in der sich mehrere Menschen zusammenschließen, um gemeinschaftlich eine wirtschaftliche Aufgabenstellung, zu deren Lösung sie alleine nicht in der Lage sind, zu bewältigen. Dieser Uhr genossenschaftliche Gedanke gilt auch für Genossenschaften im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die Genossenschaft ist eben eine Wirtschaftsform, und keine Gesellschaftsform. Und mit der Wirtschaftsform"Genossenschaft" wird immer auch eine genau definierte Zweckbestimmung verfolgt. Wäre es anders, dürfte der Zweck nicht in dieser Wirtschaftsform verfolgt werden. Das Genossenschaftsgesetz setzt also – und ich gehe davon aus, dass ein Volljurist das weiß – ganz enge Grenzen.
Nun haben wir in Cuxhaven erfreulicherweise bereits eine auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft sehr erfolgreich arbeitende Genossenschaft. Dies ist aber kein Modell für eine Lösung, an der sich die Problemlöser der Siedlung orientieren könnten. Die Voraussetzungen der Gründung und auch des Wirtschaftens sind völlig andere.
Um die Sache hinreichend konkret mit Argumenten zur weiteren Diskussion auszustatten, würde ich gern auf einige Aspekte eingehen, die in den bisher bekannt gewordenen Überlegungen keine Rolle gespielt haben, aber nicht außer acht gelassen werden dürfen. So erscheint zunächst die Idee, eingezahlte Kautionen in Genossenschaftsanteile umzuwandeln, sehr einfach. Allerdings darf man die unterschiedlichen Charaktere von Portionen und Genossenschaftsanteile nicht miteinander verwechseln. Kautionen sind mit Sicherheiten, die vom Vermieter – Insolvenz sicher – vom eigenen Vermögen getrennt zu halten sind. Genossenschaftsanteile hingegen sind Risikokapital, mit der der Vorstand einer Genossenschaft arbeiten muss. Er darf diese Anteile nicht "vom eigenen Vermögen" halten, sondern muss sie zur Erreichung des genossenschaftlichen zwecks dem wirtschaftlichen Risiko aussetzen.
Auch dürfte es rechtlich nicht ganz einfach sein, zwangsweise aus Kautionen, die hier immer noch im Eigentum des Mieters stehen, Genossenschaftsanteile zu machen, wobei ja der Geldeswert dann im Eigentum der Genossenschaft stehen würde. Wollte man hier also eine andere Lösung finden, dann müsste das ganze auf absolut freiwilliger Basis erfolgen, was allerdings einige bestechende Vorteile bringen würde: wenn 10.000 Cuxhavener Bürger jeweils einen Anteil von 1.000 € Genossenschaftskapital zeichnen würden, dann käme natürlich 10 Millionen € Barkapital zusammen. Wahrscheinlich würde der Geldeswert ausreichen, um die Probleme der Siedlung zunächst einmal zu lösen.
Die Frage, die sich aber dann stellt, ist, ob eine solche Genossenschaft sowohl das Vermögen als auf den Geschäftsbetrieb einer Siedlungsgesellschaft AG einfach übernehmen dürfte? Immerhin handelt es sich um eine Wirtschaftsform mit enger Zweckbindung; d.h., die neue Genossenschaft dürften nur die vermittelbaren Wohnungen aufkaufen. Das sind also diejenigen, die sich in einem mehr oder weniger geschlossenen Bestand finden und auch bereits renoviert sind. Einzelbauten im Eigentum einer Siedlung und renovierte, leer stehende oder möglicherweise demnächst nicht mehr vermittelbaren Wohnungen gehören eben nicht dazu. Für diese Grundstücke dürfte ein Genossenschaftsvorstand keinerlei Genossenschaftsvermögen ausgeben. Hinzu kommt noch die juristisch nicht unbedeutende Frage, ob es sich denn um eine Gesamtrechts-oder eine Einzelrechtsnachfolge handeln soll. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge tritt immerhin der Erwerber zivilrechtlich in die Fußstapfen des Veräußerers; er muss also alle aktiven und passiven übernehmen. Er muss also auch unbekannte Lasten dann tragen, wenn sie ihm im Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt waren. Ein verantwortlich handelnder Genossenschaftsvorstand kann das nicht. Er darf das Genossenschaftskapital nur für die enge Zweckbindung der Genossenschaft ausgeben, und die wäre jawohl: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für seine Genossen. Das ist natürlich eine völlig andere Zielsetzung, als sie die Siedlungsgesellschaft AG vor sich her trägt, nämlich: Bewirtschaftung von preisgünstigem, vermietbarem Wohnraum für die Cuxhavener Bevölkerung. Die unterschiedliche Zielrichtung wird sofort deutlich: die Genossenschaft arbeitet für ihre Genossen, die Siedlungsgesellschaft AG arbeitet für die Bevölkerung der Stadt Cuxhaven.
Hinzu käme, dass die Frage beantwortet werden muss, wie viel von dem Genossenschafts Kapital dem zur Übernahme der vermietbaren Wohnungsbestände benötigt wird und wie viel Genossenschaftskapital ausgegeben werden darf zur Schaffung einer leistungsfähigen und effizienten Infrastruktur wie zum Beispiel der Verwaltung der Genossenschaft. Und da sind 10 Millionen € eben nicht sehr viel.
Selbst wenn man bisher die Probleme noch für lösbar hält, kommen hinterher gesellschaftsrechtliche und auch politische Herausforderungen auf die angedachte Lösung zu. In einer Genossenschaft hat jeder Genosse eine Stimme, die er bei der Genossenschaftsversammlung zu den Punkten der Tagesordnung abgeben kann. Eine Genossenschafts Versammlung von 10.000 Genossenschaftlern ist weder denkbar, noch wäre sie für Bar. Große Genossenschaften weichen deshalb zulässigerweise auf die Bildung von Vertreterversammlungen aus, in der jeder zuvor von den Genossen gewählte Vertreter eine Stimme hat. Der Vertreter ist Anweisungen seiner Wähler nicht gebunden.
Nun kann man ja einwenden, dass dafür dann auch der Einfluss der Politik auf die Entscheidung der Geschäftsführung fehlt. Das ist allerdings nur insoweit richtig, als man "die Politik" mit den Repräsentanten der jeweiligen politischen Parteien gleichsetzt. Dass das ein Irrtum ist, erleben jedes Jahr immer wieder die deutschen Genossenschaften; hier bilden sich Interessensgruppen, die mit politischen Mitteln ihre eigenen Ziele verfolgen, und diese eigenen Ziele müssen keineswegs immer dem Wohle der Genossenschaft dienen. Da man dieses Problem aber in allen größeren Kapitalgesellschaften auch hat, sollte dieses einer Lösung nicht entgegenstehen.
Sofort hieran anschließend erhebt sich die Frage, durch welche Personen denn der Aufsichtsrat einer Genossenschaft besetzt werden soll. Einen Aufsichtsrat braucht es - den brauchte die Siedlungsgesellschaft AG ja auch – nicht nur aus gesellschaftsrechtliche Begründung heraus, sondern als Aufsicht und Rat gebendes Korrektiv zum Vorstand. Aufsichtsräte werden in der Genossenschaftsversammlung oder in der Vertreterversammlung gewählt, und eine solche Wahl muss auch personell organisiert werden.
Und natürlich erhebt sich auf die Frage, wer denn in den Vorstand einer solchen Genossenschaft einziehen soll. Welche Erfahrungen in der Führung einer Genossenschaft und welche insbesondere in der Führung einer wohnungswirtschaftlichen Genossenschaft müssen diese Personen haben? Kapitalanteilseigner, die mit ihrer Mehrheit bestimmen könnten, gibt es bei einer Genossenschaft nicht. Sie ist 1:00 Uhr demokratische Veranstaltung. Darf man die Entscheidungen und die Durchführung dieser Entscheidungen über Wohnungsbestände einer Not leidenden Wohnungsbaugesellschaft zufälligen Mehrheiten einer Genossenschaftsversammlung überlassen?
Einer Lösung steht allerdings das deutsche Handelsgesetzbuch entgegen, denn in dem Moment, in dem die Siedlungsgesellschaft AG feststellt, dass die neu gegründete Genossenschaft wohl am Kauf einzelner Areale, nicht aber am Kauf aller Grundstücke interessiert ist, muss sie die nicht veräußert waren Grundstücke abwerten nach dem Grundsatz des Anführers Striche strengen nieder, denn diese Grundstücke sind – statt wie bisher Anlagevermögen zu sein – durch die Verkaufsabsichten zu Umlaufvermögen mutiert Grundstücke, die nicht Veräußerer sind, sind in der Bilanz mit null Euro auszuweisen. Die Folge wäre ein erheblicher Kollateralschaden, denn spätestens in dem Zeitpunkt wäre die Siedlungsgesellschaft AG bilanziell überschuldet. Eine Abwicklungsbürgschaft der Stadt Cuxhaven scheidet aufgrund der Sach-und Rechtslage ja wohl aus.
Am Ende meiner Ausführungen habe ich leider keine Lösung anzubieten; allerdings hat es mich nur 1 h Deichspaziergang mit ein wenig nachdenken am Wochenende gekostet, um auf diese Überlegungen zu kommen. Eines erkenne ich daraus ganz klar: eine genossenschaftliche Lösung scheidet ganz einfach aus. Ich wünsche mir natürlich eine lebhafte Diskussion um die Lösung des Problems; nicht hingegen einen Eiertanz um des Erhalts oder des vermeiden einiger erwünschter oder unerwünschter Zustände Willens.
Rüdiger Kurmann,16. Juni 2012, 17:34 Uhr

Holger Wienzek

Herr Wienzek! Seit 2 Jahren verteidigen Sie den ehemaligen Siedlungsvorstand. Das ist wahrscheinlich Ihre persönliche Meinung. Haben Sie mal die Kommunalaufsicht, die NordLB oder andere Institutionen gefragt, die sich mit Wohnungswirtschaft auskennen? Vermutlich nicht. Ich habe das gemacht. Aus diesen Antworten beziehe ich meine Meinung über den Vorstand. Gut, ich wohne nicht bei der Siedlung. Ich weiß wo Frau Spahr wohnt und ich weiß, wo Sie wohnen. Das ist schon ein Unterschied. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Miete die Sanierungskosten deckt? Wenn nicht, zahlen andere Mieter der Siedlung Ihre modernisierte Wohnung.
Holger Wienzek,16. Juni 2012, 15:02 Uhr

Wer spricht den hier von Verkauf?

Verehrte Frau Spahr, wenn Sie den Artikel von Herrn Luetgebrune aufmerksam gelesen hätten wäre Ihnen aufgefallen, das seine Empfehlung entgegen einem Verkauf an private Hand, vielmehr in Richtung Mieterbeteiligung in Form von Aktionären geht. In einem Punkt stimme ich Ihnen allerdings zu: Herr Wegener hat keine Gelegenheit ausgelassen zu beteuern, dass ein Verkauf der Siedlung an private Investoren mit der SPD nicht zu machen ist. Allerdings - die SPD Cuxhaven ist Mitglied der Mehrheitsgruppe im Rat der Stadt und Mitglieder dieser Mehrheitsgruppe forcieren durch ihre unsachliche und rein populistisch orientierte politische Einflussnahme auf diese städtische Gesellschaft genau diese Entwicklung, die Sie für absolut Unakzeptabel erachten. Allerdings zeigen uns politische Statements aus der Vergangenheit auch, dass letztendlich niemand die eingeschlagene Entwicklung gewollt habe und es letztendlich doch zu einem "Wortbruch" geführt hat! Es ist ja auch so einfach für unsere Politiker, denn keiner muß befürchten, persönlich zur Verantwortung herangezogen zu werden, egal wie katastrophal die Entscheidungen der Fraktion, wie in diesem Fall für die Siedlung, auch ausfallen mag.
Was meinen Sie bloß mit: "... sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung ...! Die Siedlung hat in den letzten Jahren erhebliches für eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Cuxhaven geleistet, von dem sozialen Engagement mal ganz zu schweigen. Diese positiven Leistungen für Cuxhaven hat auch unser OB in der Entlassungsansprache für den ehemaligen Vorstand Erich Schruff zum Ausdruck gebracht. Was kann man mehr von einer Person in verantwortlicher Stellung erwarten und erhoffen, wie die unstrittig absolut notwendige Maßnahme einer Modernisierungsoffensive des städtischen Eigentums, der Siedlung, untermauert und gestützt durch das Domus-Gutachten. Aber ein noch so engagierte Vorstand wie Erich Schruff ist nicht gefeit vor den Mechanismen der Kapitalwirtschaft und das zeigte sich zu Beginn der Wirtschaftskrise. Ebenso unstrittig ist der Fakt der Unterkapitalisierung der Siedlung.
Ich frage Sie: Über welche Zauberkräfte soll oder muß der neue Vorstand der Siedlung verfügen, um trotz der eben genannten negativen monitären Voraussetzungen die Siedlungs AG in ein, so die Forderung der Mehrheitsgruppen "sicheres Fahrwasser" zu bringen ?
Und - nicht vergessen! Das Domus-Gutachten basiert auf den Maßnahmen und Leistungen, die der vorherige Vorstand Erich Schruff umgesetzt hat!
Gabriele Spahr,15. Juni 2012, 15:26 Uhr

Ein Verkauf der Siedlungsgesellschaft könnte den Mietern keine Nachteile bringen?

In welcher Welt lebt Herr Luetgebrune denn? Hat er noch nie davon gehört, wie private Wohnungswirtschafts-Heuschrecken (zum Beispiel Pirelli/Prelios oder die Deutsche Annington) mit ihren Mietern umspringen, Mietobjekte völlig vergammeln lassen, absolut notwendige Instandsetzungen nicht durchführen, unter vorheriger "Entmietung" luxusmodernisieren, wie sie "befreundete" oder verbundene Gesellschaften an dann rasant steigenden Mietnebenkosten verdienen lassen usw. usw. usw....
Aber erfreulicherweise ist ein Verkauf der Siedlung ja laut Gunnar Wegener absolut kein Thema! Warum jetzt also wieder diese Unruhe durch die FDP? Hatte sie nicht über Jahre genug Zeit und Gelegenheit, sich über sinnvolle Veränderungen bei der Siedlung nicht nur Gedanken zu machen, sondern diese mit Jamaika auch umzusetzen? Und ist da in der Vergangenheit auch nur das Geringste passiert?
Holger Wienzek,15. Juni 2012, 10:39 Uhr

Pragmatismus vs. Polemik

Na - geht doch! Endlich ein sachlicher Kommentar zur Problematik der Siedlung, gewürzt mit konstruktiven Vorschlägen für eine mögliche zukünftige Ausrichtung des Unternehmens! Diese verantwortungsvolle Verhaltensweise hätte der Siedlung und den betroffenen Personen von Anfang an gut getan.
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